Paulsen Gymnasium

Kooperationsvereinbarung zwischen der Fichtenberg-Oberschule und dem Paulsen-Gymnasium (1985)

(Auszüge)

Die 2. und 4. OG Steglitz vereinbaren, für eine Übergangszeit im Rahmen der gymnasialen Oberstufe zu kooperieren…. Der Zweck der Kooperation ist die Aufrechterhaltung der Selbständigkeit beider Schulen bei gleichzeitiger Optimierung der Kursangebote insbesondere im Leistungskursbereich. Dabei müssen organisatorischer Aufwand und Ergebnis in einem angemessenen Verhältnis stehen. Entscheidungen über die Grundsätze der Unterrichtsverteilung sowie über die Grundlagen für die Aufstellung der Stundenpläne verbleiben bei den einzelnen Schulen.

…. Welcher Grad der Kooperation jeweils und ob überhaupt die Kooperation weiterhin realisiert werden soll, wird rechtzeitig vor Beginn der in Betracht kommenden Schuljahre zwischen den Schulen vereinbart. Die Kooperation wird eingestellt, wenn eine der beiden Schulen dies wünscht. Bereits kooperierende Jahrgänge bleiben von der Auflösung der Kooperation unberührt.

  1. Die Kooperation bezieht sich auf
  2. a) Einrichtung gemeinsamer Blöcke im Leistungskurs- und Profilkursbereich;
  3. b) Absprachen bezüglich einzelner Grundkurs- und Basiskursfächer.

III. Durch die Einrichtung gemeinsamer Blöcke wird die Voraussetzung dafür geschaffen,

dass Schüler einer Schule an den Profil- und Leistungskursen der anderen Schule teilnehmen können, wenn dies wegen geringer Schülerzahlen zweckmäßig ist…..

Im Übrigen können Schüler der kooperierenden Schule dann in Profil- und Leistungskurse aufgenommen werden, wenn die Kursfrequenzen und die Lehrerstundenkapazität der aufnehmenden Schule dies zulassen. Die Entscheidung über die Zahl der in den in Betracht kommenden Fächern in den Schulen einzurichtenden Profil- und Leistungskurse wird von den Schulleitungen alsbald nach dem Vorliegen der Kurswahlergebnisse mit dem Ziel getroffen, die Schüler beider Schulen optimal zu versorgen. Dabei müssen die Schüler der aufnehmenden Schule – entsprechend ihren Wahlen – vollständig versorgt werden.

Auch für den Grundkurs- und Basiskursbereich gilt, daß Schüler der kooperierenden Schule aufgenommen werden können, soweit die Kursfrequenzen und die Lehrerstundenkapazität der aufnehmenden Schule dies zulassen….

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