Was wir unter Inklusion verstehen
Für uns bedeutet Inklusion, dass jede*r Schüler*in gute Lernbedingungen vorfindet
und, wenn es mal hakt, die notwendige Unterstützung erfährt. Dafür tun wir als
Schulgemeinschaft eine Menge. Für besondere Hindernisse haben wir im Laufe der Zeit
einige Erfahrungen gesammelt. Manchmal braucht es außerdem spezielle Kenntnisse, um
Barrieren zu überwinden.
Auch wenn wir uns immer noch auf dem Weg befinden, kann die Schule inzwischen auf
einen langen Zeitraum mit inklusiver Erfahrung zurückblicken. Das machen wir nicht
erst, seit Inklusion ein Schlagwort geworden ist, sondern bereits seit Ende der
siebziger Jahre.
Deshalb sind wir seit dem Schuljahr 2018/19 zur Schwerpunktschule für den
„Förderschwerpunkt Sehen“ benannt worden. Wir sind also besonders in den Bereichen
Sehbehinderung und Blindheit qualifiziert.
Das Bildungsziel unserer Schule ist das Abitur, und dementsprechend werden alle
Schülerinnen und Schüler nach den geltenden Rahmenplänen zielgleich unterrichtet.
Damit dies gelingt, entwickeln wir uns beständig weiter.
Fichte inklusiv – Präsentation (PDF, Stand 08.12.2025)
Wie sieht das im Schulalltag aus?
Einige ausgewählte Beispiele:
- Es bestehen verschiedene inner- und außerschulische Beratungs- und Kooperationsnetzwerke für Schüler*innen und ihre Lehrkräfte.
- Wir reden in verschiedenen Gremien viel miteinander, um Schülerinnen und Schülern zu helfen, denen es zeitweise nicht gut geht.
- Die Schüler*innen der siebten Klassen lernen sich zu Beginn ihrer Schulzeit auf der „Fichte“ auf einer Fahrt kennen.
- Die Schüler*innen der 7. Klasse erfahren an einem Inklusionswandertag in Kooperation mit der benachbarten Johann-August-Zeune-Schule für Blinde und Sehbehinderte viel über die Herausforderungen, denen Menschen mit Beeinträchtigungen im täglichen Leben begegnen.
- Zwei Sozialpädagoginnen, mit denen die Lehrkräfte eng zusammenarbeiten, ergänzen unser Schulteam.
- Bei unterschiedlichen Förderschwerpunkten bilden wir uns je nach Bedarf fachspezifisch fort, nutzen unsere externen Netzwerke und finden im Team geeignete Förderziele und Nachteilsausgleiche.
- Für blinde und sehbehinderte Schüler*innen steht uns neben dem Medienzentrum eine Fachkraft zur Seite, die bei der Erstellung von Unterrichtsmaterialien unterstützt.
- Wir haben eine blindenspezifische Hilfsmittel-Ausstattung.
- Zur Unterstützung und Koordination der vielfältigen Zusammenarbeit gibt es eine Fachleitung Integration/Inklusion, die die Fäden in der Hand hält.
„Es ist nicht alles perfekt, aber man findet immer einen
Ansprechpartner für eine Lösung.“ (Zitat einer Mutter)
Was heißt ziel- und zeitgleicher Unterricht?
Alle Wissensbereiche sind für blinde und sehbehinderte Menschen erschließbar.
Deshalb werden allen Schülerinnen und Schülern die gleichen Unterrichtsinhalte
vermittelt. Sehgeschädigte Schüler*innen sind – abgesehen vom Fach Sport und
teilweise vom Fach Bildende Kunst – voll in den Unterricht integriert, durchlaufen
die Schule in der gleichen Zeit und werden wie alle anderen benotet. Sie nehmen an
sämtlichen Klassen- und Kursaktivitäten sowie Arbeitsgemeinschaften teil.
Besonderheiten gibt es nur bei den Methoden der Vermittlung und beim Zeitbedarf in
Klassenarbeiten und Klausuren.
Das setzt flankierende Maßnahmen voraus: ein förderliches Lernklima, eine
sehgeschädigtenspezifische Unterstützung und Beratung für alle am Schulleben
Beteiligten – und die sonderpädagogische Unterstützung durch Ambulanzlehrkräfte.
In der Regel kommen die sehgeschädigten Schülerinnen und Schüler nach der
6. Klasse aus den Grundschulen, manche auch aus Blinden- und
Sehbehindertenschulen. Der Einzugsbereich erstreckt sich über ganz Berlin.
Geschichte der Inklusion an der Fichte
18. Dezember 1979 – der Beschluss. 1979 wurde an der Schule die
Frage diskutiert, ob sie bereit sei, eine blinde und schwerhörige Schülerin zu
unterrichten. Der positive Beschluss der Gesamtkonferenz am 18. Dezember 1979 war
der Beginn des gemeinsamen Unterrichts mit Sehgeschädigten an dieser Schule – und
im damaligen West-Berlin überhaupt.
1980 – der Beginn. Mit dem folgenden Schuljahr begann der
gemeinsame Unterricht.
1998 – die Genehmigung. Die damalige Senatsverwaltung für Schule,
Jugend und Sport genehmigte das pädagogische Konzept offiziell als abweichende
Organisationsform „Integration blinder und sehbehinderter Schülerinnen und Schüler
in Allgemeinen Oberschulen der Regelform“ – mit der erforderlichen personellen
Ausstattung.
März 2009 – die UN-Behindertenrechtskonvention trat in
Deutschland in Kraft. Das Übereinkommen verbietet die Diskriminierung von Menschen
mit Behinderungen; ihm liegt das Inklusionsprinzip in allen Bereichen zugrunde, auch
in der Bildung. In der deutschen Übersetzung wird „Inklusion“ mit „Integration“
gleichgesetzt. Die Fichte praktizierte da bereits seit knapp dreißig Jahren, was die
Konvention einforderte.
2008 – der Kooperationsvertrag mit der Johann-August-Zeune-Schule
für Blinde stellte die jahrelange informelle Zusammenarbeit auf eine breitere Basis.
Schuljahr 2018/19 – die Benennung zur Schwerpunktschule für den
Förderschwerpunkt Sehen.
Seit Mitte der neunziger Jahre lernen in jedem Schuljahr zwischen 12 und 18
sehgeschädigte Schülerinnen und Schüler an der Fichte.
